Hausordnung
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Bringen und Abholen
Kinder unter 14 Jahren dürfen keine KiTA-Kinder abholen. Ihre Kinder müssen persönlich in der Gruppe abgegeben und abgeholt werden, erst dann beginnt und endet unsere Aufsichtspflicht.
Die Kinder müssen beim Bringen persönlich in der Gruppe abgegeben werden, erst dann beginnt unsere Aufsichtspflicht. Diese endet mit der persönlichen Verabschiedung.
Alle Personen, die ein Kind abholen, müssen im Betreuungsvertrag eingetragen sein.
Es ist nicht gestattet, über den Gartenzaun zu klettern oder zu springen bzw. ein Kind darüber zu heben!
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Erkrankungen und Meldungen
Ansteckende Krankheiten des Kindes oder einem Mitglied aus der Wohngemeinschaft: Ansteckende Krankheiten des Kindes müssen der Kindertagesstätte sofort gemeldet werden. Das Kind darf die Einrichtung nicht besuchen. Hier gelten die Wiederzulassungszeiten des Robert-Koch-Institutes. Ggf. kann bei übertragbaren Erkrankungen ein ärztliches Attest über die Genesung des Kindes verlangt werden. Hier gilt die 48 Stunden-Regelung, d. h. die Kinder sollten 48 Stunden fieberfrei sein bzw. 48 Stunden ohne Beschwerden sein.
Spanentfernung: Unsere Mitarbeiter/ innen entfernen beim Kind keine Späne und sonstige Gegenstände. Hierzu verfahren wir wie folgt: Nach dem Entdecken eines Spanes informieren wir sofort die Personensorgeberechtigten. Die anschließende Vorgehensweise entscheiden die Eltern selbst.
Fieber messen des Kindes bei Verdacht auf erhöhte bzw. hohe Temperatur: Hier kann durch das Personal der Kindertagesstätte eine Messung der Körpertemperatur mittels Ohrfunktion durchgeführt werden. Bei hoher oder erhöhter Temperatur (ab 38,5°) informieren wir die Personensorgeberechtigten mit dem Verweis auf Abholung des Kindes aus unserer Einrichtung.
Lausbefall beim Kind oder einem Mitglied der Wohngemeinschaft: Kinder mit Lausbefall müssen der Kindertagesstätte sofort gemeldet werden. Das Kind darf die Einrichtung bis zur ordnungsgemäßen Benutzung eines Läusemittels aus der Apotheke nicht besuchen. Hat ein Kind in kurzer Zeit zwei oder mehrmals Lausbefall, so ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Alle Krankheiten müssen unverzüglich unserer Einrichtung gemeldet werden.
In unserer Kindertagesstätte vergeben wir keine Medikamente und homöopathische Mittel. Ausnahme: In gesonderten Fällen, wenn das Kind unter einer dauerhaften Erkrankung leidet, wofür es lebenserhaltende Medikamente benötigt. Hierfür müssen einige schriftliche Formalitäten zwischen Einrichtung, behandelnder Arzt, Leitung (auch Träger) und den Eltern ausgeführt werden.
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Sonstiges
Cocktailtomaten und Weintrauben müssen aufgrund von Erstickungsgefahr halbiert werden, da diese durch ihre glatte Oberfläche einen gefährlichen, luftdichten Verschluss für Speise- und Luftröhre bilden können. Wir bitten Sie, dieses zu beachten.
Auf dem gesamten Gelände der Kindertagesstätte besteht Rauchverbot!
Das Mitführen von Hunden sowie anderen Tieren ist auf dem gesamten Gelände der Kindertagesstätte nicht erlaubt!
Das Betreten des Kita-Geländes ist außerhalb der Öffnungszeiten nicht gestattet, ausgenommen sind Feste und Feiern der Kindertagesstätte.
Änderungen bezüglich des Betreuungsvertrages wie Buchungszeiten, abholberechtigten Personen, Telefonnummern oder Kontodaten bitte unverzüglich mitteilen.
Bitte darauf achten, dass die Kinder keine Ketten tragen oder Pullis mit Kordeln haben.
Wir haften nicht für mitgebrachte Spielsachen der Kinder.
Bei Festen und Ausflügen mit Elternbeteiligung haben die Eltern die Aufsichtspflicht für ihr Kind.
Aus Datenschutzgründen darf an Festen und Feiern nicht fotografiert werden.
Bitte beachten Sie auch die Grundsätze unserer Konzeption sowie der Satzung der Gemeinde Adelsdorf!